Leistungen als GTÜ-Vertragspartner
Eintragungen
Änderungsabnahmen – damit es nicht nur chic ist, sondern auch sicher!

Bei Fahrzeuganbauten, -umbauten und -änderungen begutachten unsere Prüfingenieure die Fahrzeuge und dokumentieren die Veränderungen nach § 19 (3) StVZO in einer Änderungsabnahmebescheinigung. Dazu gehören etwa die Umrüstung auf andere Räder oder Reifen, der Anbau einer Anhängezugvorrichtung sowie Veränderungen am Fahrwerk (z. B. Tieferlegung).
Sonderräder, Spoiler, Tieferlegungen, Leistungssteigerungen? Wir nehmen unter Berücksichtigung der passenden Prüfzeugnisse die technischen Änderungen an Ihrem Fahrzeug ab und auch die „Eintragung“ vor.
Falls Sie das passende Teilegutachten/Teilegenehmigung nicht mehr greifbar haben: Kein Problem! Auch hier helfen wir weiter. Wir haben Zugriff auf umfangreiche Datenbanken, in denen zahlreiche Bauartgenehmigungen, Teilegutachten und allgemeine Betriebserlaubnisse hinterlegt sind. Zudem können wir im Problemfall auch über den Hersteller die passenden Gutachten für das Kundenfahrzeug besorgen, womit allerdings Zusatzkosten verbunden sind.
Im gleichen Umfang helfen wir Ihnen bei der Umtragung eines Kleinkraftrades/Rollers zum Mofa und wieder zurück.

Weitere Leistungen
Alle Leistungen- Hauptuntersuchungen Amtliche Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO – bei positiver Prüfung mit Prüfplakette. Auch für Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren.
- Abgasuntersuchungen Die Abgasuntersuchung durch unsere Prüfingenieure – seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung.
- Vollgutachten / Einzelabnahme Gutachten nach § 21 StVZO für Importfahrzeuge, zulassungsfreie Fahrzeuge und Fahrzeugänderungen – erstellt von unseren Unterschriftsberechtigten.
- Einzelgenehmigungen Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV und Genehmigungen nach nationalen, EG- oder ECE-Richtlinien – von der Antragstellung bis zur Erteilung.