Leistungen als GTÜ-Vertragspartner
Einzelgenehmigungen
Sie brauchen eine Genehmigung? Wir helfen Ihnen!

Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV
Sie sind Hersteller oder Importeur von Nutzfahrzeugen, PKWs oder Anhängern bzw. Sie vervollständigen die Fahrzeuge in einem weiteren Produktionsschritt und brauchen eine Genehmigung für diese Fahrzeuge?
Dabei helfen Ihnen unsere Unterschriftsberechtigten. Sie erstellen die notwendigen Gutachten und Dokumentationen für Sie, sodass Sie unverzüglich zur Zulassungsstelle in Ihrer Nähe gehen können, um Ihr Fahrzeug genehmigen zu lassen.
Schnell, kompetent, effizient.
Die Sachverständigen kalkulieren das Angebot und betreuen Sie auf Wunsch bereits in der Planungs- und Testphase, damit Ihr Projekt alle rechtlichen Hürden nehmen kann. Sie ebnen Ihnen den Weg durch die Instanzen von der Antragstellung bis zur Erteilung der Genehmigung. Der Technische Dienst der GTÜ sorgt für die erforderliche Prüfung und erstellt dazu das notwendige Gutachten. Individuelle Betreuung vor Ort ist dabei unsere Stärke.
Genehmigungen nach nationalen, EG- oder ECE-Richtlinien
Sie wollen eine ganze Fahrzeugserie auf Europas Straßen zulassen und brauchen dafür eine Genehmigung? Wir beraten und unterstützen Sie bei den Themen:
- Anfangsbewertung beim KBA (Kraftfahrt-Bundesamt)
- Homologation (Prüfen von Fahrzeugen und Erstellen von Herstellerdokumentationen)
- ADR – Ausstellung von Zulassungsbescheinigung für Fahrzeuge zur Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
- Gesamtbetriebserlaubnis für die Fahrzeugklasse M, N, O (2007/46/EG), Fahrzeugklasse L (2002/24/EG) und lof-Zugmaschinen (2003/37/EG)

Weitere Leistungen
Alle Leistungen- Hauptuntersuchungen Amtliche Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO – bei positiver Prüfung mit Prüfplakette. Auch für Fahrzeuge, die länger als 18 Monate abgemeldet waren.
- Abgasuntersuchungen Die Abgasuntersuchung durch unsere Prüfingenieure – seit 2010 fester Bestandteil der Hauptuntersuchung.
- Vollgutachten / Einzelabnahme Gutachten nach § 21 StVZO für Importfahrzeuge, zulassungsfreie Fahrzeuge und Fahrzeugänderungen – erstellt von unseren Unterschriftsberechtigten.
- Eintragungen Sonderräder, Spoiler, Tieferlegung, Leistungssteigerung: Wir nehmen technische Änderungen nach § 19 (3) StVZO ab und tragen sie ein.